Radio-Wandel
Die Mobilisierung des Hörens
von Sabine Breitsameter
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auch für die etablierten Radioanstalten, diese Materialien zum Bestandteil der geplanten Podcasts zu machen. Oft muß man deshalb darauf verzichten.
Haderlein 30
Jeder, der eine Webseite hat und dort vielleicht schon mal von der GEMA abgemahnt wurde, der weiß auch, dass es sehr teuer ist, selbst seine eigene Musik, die er bei GEMA gemeldet hat, ins Netz zu stellen.
Pritlove 15
Die Leute zitieren irgendwas (.) und werden halt gleich in Grund und Boden geklagt für nichts und wieder nichts. Das ist sinnfrei, das nutzt wenigen und ist einfach der gesamten Kultur nicht zuträglich.
(Einspielung: GEMA nach Hause, liegt auch unter dem folgenden)
Niehus S. 11d
Natürlich habe ich vernünftigerweise als ernsthaft schaffender Komponist den Standardvertrag mit der GEMA. D.h. die GEMA ist dafür zuständig, meine Rechte wahrzunehmen. Das ist eine wunderbare Erfindung, da ist Deutschland noch die Insel der Glückseligen.
Schmidt 10
Auch im normalen Sendebetrieb musste ich immer erst gucken, kann ich diese Rechte erwerben für eine Sendung und ist das von der GEMA abgedeckt. (.) Es kommt halt jetzt i.G. eine neue Stufe hinzu und Die muss abgeprüft werden.
Niehus 11d/12a
Was meinen Podcast betrifft, (Niehus 12b) (.) ist es nicht so, weil ich mich quasi an einer Avantgardegrenze bewege, wo Technologie auf altes Recht stößt, hab ich mir schon mal Gedanken darüber gemacht (..), dass halt das, was ich tue, (.) in den vorhandenen Rechtsbegriffen darstellbar ist. Und ich glaube, wir könnten darüber reden in dem Sinne: Mein künstlerisches Projekt war ja ungesichertes Geräuschmaterial, Audiofiles, hochzuladen. Und das sind keine Werke, würde ich erklären.
E: Denn nur für Werke müssen GEMA-Gebühren bezahlt werden, nicht für Geräusch-Materialien.
Schmidt 5
Podcast ist ja eigentlich ein proprietäres Verfahren. Um etwas zum Download anzubieten muss ich die entsprechenden Rechte erwerben und dazu brauche ich mehr als das Senderecht. Das habe ich üblicherweise nicht, und wir können es nicht immer erwerben.
E: Urheber, Bearbeiter, Mitwirkende, Regisseure, Verlage – sie alle wollen ihren Anteil von einem Kuchen, der angesichts der zunehmenden Distributionsmedien und –strukturen immer größer zu werden verspricht.
Schmidt 7c
Es geht um Rollen, und es geht um Existenzen, und deshalb muss man damit sehr vorsichtig sein. Und die Digitalisierung darf ja auch nicht dazu führen dass man i.G. denen dann den Hahn abdreht, die das kreative Potential sind. Die müssen ja angemessen davon leben können.
E: Es geht um Autorenrechte, Senderechte, Verwertungsrechte. Wie geht man damit um, wenn durch Podcasting die Anzahl und Verbreitung von Kopien unkontrolierbar wird?
Schmidt 5
Also muss man sich darauf verständigen, wie man jetzt in der neuen digitalen Welt gerechter neu ordnet und neu verteilt, so dass i.G. das eigentliche Ziel erreicht wird, dass man die Inhalte dort hat, wo die Nutzer sie haben wollen, und nicht, dass man plötzlich Marktsperren hat. D.h., das Recht ist noch analog, aber die Verfahrensweise ist digital.
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